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   LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15   

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https://dejure.org/2016,51830
LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15 (https://dejure.org/2016,51830)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.11.2016 - L 7 AL 87/15 (https://dejure.org/2016,51830)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. November 2016 - L 7 AL 87/15 (https://dejure.org/2016,51830)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld; persönliche Arbeitslosmeldung; Verfügbarkeit; Erlöschen des Anspruchs; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15
    Auch das Bundessozialgericht habe bereits in einem Urteil vom 31. Januar 2006 (B 11a AL 15/05 R, juris) festgehalten, dass ein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe auf der Grundlage des vergleichbaren § 196 S. 2 Nr. 4 SGB III (in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) nicht durch einen Herstellungsanspruch überwunden werden könne, wenn der Arbeitslose während der entsprechenden Zeit nicht verfügbar gewesen sei.

    Schließlich darf die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (vgl. im Einzelnen: BSG, 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R; BSG, 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie BSG, 3. Dezember 2009 - B 11 AL 28/08 R; Kreßel, NZS 1994, 395 ff.).

    Dementsprechend hat das BSG in einem nachfolgenden Urteil vom 31. Januar 2006 (B 11a AL 15/05 R) festgehalten, dass ein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe auf der Grundlage des vergleichbaren § 196 S. 2 Nr. 4 SGB III (in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) nicht durch einen Herstellungsanspruch überwunden werden könne, wenn der Arbeitslose während der entsprechenden Zeit auf Grund einer Ausbildung nicht verfügbar war.

  • LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 174/10

    Ausschluss der Gewährung von Arbeitslosengeld im Wege des sozialrechtlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15
    Im Gegensatz zum Amtshaftungsanspruch müsse der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil auch durch eine schlüssige Amtshandlung beseitigt werden können (Verweis auf Urteil des Senats vom 23. September 2011, L 7 AL 174/10, Rz 31, juris).

    In dieser Entscheidung sei insbesondere darauf abgestellt worden, dass sich für die dort relevante Zeit der Bezug von Erziehungsgeld und Arbeitslosenhilfe nicht ausschließen würden und die Klägerin nicht auf eine Beendigung der Arbeitslosigkeit erst nach Ablauf der Erlöschensfrist verwiesen werden könne (so schon Senat, Urteil vom 23. September 2011, L 7 AL 174/10, in juris, zu einem vergleichbaren Sachverhalt u. der Vorgängerregelung des § 147 Abs. 2 SGB III a.F.).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15
    Schließlich darf die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (vgl. im Einzelnen: BSG, 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R; BSG, 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie BSG, 3. Dezember 2009 - B 11 AL 28/08 R; Kreßel, NZS 1994, 395 ff.).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15
    Rein tatsächliche Gegebenheiten, wie die fehlende rechtzeitige Arbeitslosmeldung könnten nicht über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ersetzt werden (Hinweis auf BSG SozR 4100 § 105 Nr. 2).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15
    Das Gericht beziehe sich hierzu auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 1987 mit dem Aktenzeichen 7 RAr 23/86.
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15
    Schließlich darf die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (vgl. im Einzelnen: BSG, 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R; BSG, 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - sowie BSG, 3. Dezember 2009 - B 11 AL 28/08 R; Kreßel, NZS 1994, 395 ff.).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2016 - L 7 AL 87/15
    Ist der Anspruch am 1. Dezember 2010 bereits aufgrund des nach § 77 SGG bestandskräftigen Bewilligungsbescheids entstanden, läuft diese Frist zum 1. Dezember 2014 kalendermäßig ab; eine Hemmung oder Unterbrechung des Fristablaufs ist ausgeschlossen (BSG, 19. Januar 2005 - B 11a/11 AL 11/04 R m.w.Nw.).
  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 157/16

    Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Sonderrechtsnachfolger

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes kann eine Begebenheit tatsächlicher Art, wie zum Beispiel die subjektive Verfügbarkeit des Versicherten für die Arbeitsvermittlung, nicht im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R - juris Rdnr. 19; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13 - juris Rdnr. 49; Hess. LSG, Urteil vom 18. November 2016 - L 7 AL 87/15 - juris Rdnr. 47; Hassel, a. a. O., Rdnr. 38; vgl. auch Sächs. LSG, Beschluss vom 14. August 2014 - L 3 AL 1/13 B PKH - juris Rdnr. 23 [zur Arbeitslosmeldung]).
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